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Kauf von Feuerwerk

Für ein sicheres Lichtschauspiel

So erkennst du sicheres Feuerwerk und kannst deine Feier unbeschwert geniessen.

Das richtige Feuerwerk kaufen

Höhenfeuerwerke sind etwas Wunderbares: Raketen, die mit einem langen Lichtschweif durch die Luft zischen und nach einem lauten Knall in grosser Höhe ihre volle Pracht entfalten: Die Explosion entfacht zahlreiche bunte Leuchtsterne, die sich nach und nach in knisternde Funken auflösen. Jedoch eignet sich nicht jedes Feuerwerk für den privaten Zweck und kann von Laien sicher gezündet werden. Erfahre, welche Vorschriften in der Schweiz für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk gelten. 

Inhalt

Was muss ich beim Kauf von Feuerwerk beachten?

Kaufe ausschliesslich geprüfte Ware. Laut Schweizer Koordinationsstelle Feuerwerk durchlaufen sämtliche pyrotechnischen Gegenstände ein Zulassungsverfahren, bevor sie in den Detailhandel kommen. Dennoch kursieren verbotene Feuerwerkskörper als Schmuggelware. Diese umgehen die eingehende Sicherheitsprüfung. Neben Schwarzpulver können sie Blitzknallersatz enthalten. Das ergibt eine hochexplosive Mischung, die schwere Brandverletzungen hervorrufen kann.

Die Warenprüfung stellt eine gefahrlose Handhabung sicher und untersucht, welche Feuerwerkskörper Laien problemlos entzünden können – und für welche eine pyrotechnische Ausbildung erforderlich ist. Hierfür teilt die Zulassungsstelle Feuerwerk in vier Gefahrenkategorien ein. Die Kategorien I bis III eignen sich für Laien und werden offen verkauft. Dabei handelt es sich entweder um in der Schweiz hergestelltes Feuerwerk oder um Importware.

Die im Grenzland erhältlichen Feuerwerkskörper unterscheiden sich von den Schweizer Sicherheitsbestimmungen. Zudem sollten Verbraucher bedenken, dass beim Kauf von Feuerwerk im Ausland besondere Einfuhrbestimmungen gelten. Wer beispielsweise mehr als 2,5 Kilogramm eines Vulkan-Bodenfeuerwerks einführen möchte, benötigt eine vorherige Zustimmung durch die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik des Bundesamts für Polizei. Andernfalls gilt dies als Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz und zieht eine Strafe nach sich. Ebenso verboten ist die Einfuhr von Krachern, die am Boden explodieren. So gelten grössere Versionen der sogenannten Lady Cracker sowie bestimmte Knallteufel als illegal. Nicht zugelassenes Feuerwerk wird beschlagnahmt und hat eine Anzeige sowie ein Bussgeld zur Folge.

Darüber hinaus ist es wichtig, die Gebrauchsanweisung zu lesen und die Sicherheitshinweise zu beachten. Auf der Verpackung ist auch vermerkt, wie du das Feuerwerk sicher lagerst.

Geprüfte Feuerwerkskörper erkennen

Ob Raketen, Vulkane, Bengalos oder Knaller: Stelle vor dem Kauf fest, ob es sich um geprüfte Ware handelt, die den Schweizer Sicherheitsbestimmungen entspricht. Dies ist anhand einer Identifikationsnummer erkennbar, die die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik beim Bundesamt für Polizei vergibt. Wichtig ist zudem, die Kategorie zu identifizieren, um die Gefahrenstufe richtig einzuschätzen. Ausserdem ist an einzelne Kategorien ein Mindestalter geknüpft. Die Angabe zur Kategorieneinordnung befindet sich in der Mitte der mehrstelligen Prüfnummer. Ein Beispiel: Ein Feuerwerkskörper mit der Nummer CH-04-V01-III-0000.00 gehört Kategorie III an.

Für Feuerwerk gibt es folgende Kategorien:

  • Kategorie I: Feuerwerkskörper, die in diese Gruppe fallen, stellen eine sehr geringe Gefahr dar und erzeugen sehr wenig Lärm. Sie dürfen in eingegrenzten Bereichen inklusive Wohngebäuden gezündet werden. Zudem dürfen sie nur an Personen ab 12 Jahren herausgegeben werden.
  • Kategorie II: Diese Gefahrenklasse umfasst Feuerwerk, das ein geringes Risiko darstellt sowie einen geringen Lärmpegel erzeugt. Auch für sie ist ein eingegrenzter Bereich notwendig, jedoch muss sich dieser im Freien befinden. Käufer müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Kategorie III: Zu dieser Gruppe gehören pyrotechnische Gegenstände, bei denen sich das Risiko im Mittelfeld bewegt. Der Lärmpegel ist hoch und das Feuerwerk darf nur in offenen Aussenbereichen abgebrannt werden. Sofern die Gebrauchsanweisung berücksichtigt wird, stellt es jedoch keine Gesundheitsgefahr dar. Wer Silvesterfeuerwerk dieser Kategorie kaufen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Kategorie IV: Hierzu zählt Grossfeuerwerk. Da dieses besondere Vorkehrungen erfordert, darf es aus Sicherheitsgründen nur an Personen verkauft werden, die zuvor einen Ausbildungskurs absolviert, eine entsprechende Prüfung bestanden und auf diese Weise einen Erwerbsschein erhalten haben.

Wann darf Feuerwerk gezündet werden?

Die Verkaufsbestimmungen für Feuerwerk variieren von Kanton zu Kanton. Generell ist es nicht erlaubt, Feuerwerk das ganze Jahr über zu erwerben und abzubrennen. In der Regel dürfen Feuerwerkskörper nur zum 1. August sowie zu Silvester gezündet werden. Ausserhalb dieses Zeitrahmens ist eine Genehmigung der für dich zuständigen Gemeinde notwendig. Das Sprengstoffgesetz begrenzt auch den Verkauf zeitlich. Häufig ist der Kauf daher nur circa zwei Wochen vor dem Nationalfeiertag sowie vor Silvester möglich. 

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